1. Teil: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die ConKomm GmbH bietet Dienstleistungen und Onlinemedien. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConKomm GmbH, nachfolgend als „ConKomm“ oder „wir“ bezeichnet, gelten, mit Ausnahme der Nutzung der leichtbauwelt.de Plattform, ausschließlich für Verträge mit Unternehmen.

(2) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Zahlungsmodalitäten, Laufzeiten, Fristen

(1) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(2) ConKomm behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückzustellen und für weitere Aufträge Vorauszahlung zu verlangen. Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden vor, sind wir berechtigt, auch während der Laufzeit einer Vereinbarung die Fortsetzung der Leistungen davon abhängig zu machen, ob der anfallende Betrag vorausbezahlt wurde bzw. offene Rechnungsbeträge beglichen wurden.

(3) Medienleistungen zur Veröffentlichung oder Dienstleistungen sind innerhalb des in der Auftragsbestätigung oder in der Vereinbarung benannten Zeitraums durch den Kunden abzurufen. Ist keine individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen, werden die Leistungen im Voraus berechnet.

Alle Leistungen eines Auftrages werden für die vereinbarten Laufzeit (in der Regel ein Jahr) abgerechnet. Dies beinhaltet auch beauftragte, aber noch nicht abgerufene Leistungen. Ruft der Kunde beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des beauftragten Zeitraums ab, verliert der Kunde seinen Anspruch auf Veröffentlichung der vereinbarten Werbeform oder das Erbringen der Dienstleistung.

(4) Mit Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern es rechtskräftig festgestellt und unbestritten ist und sich aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.

(6) Die Abtretung der Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

§ 3 Haftung

(1) ConKomm haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(2) Darüber hinaus haftet ConKomm für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet ConKomm jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Soweit die Haftung von ConKomm ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 4 Datenschutz

(1) ConKomm verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die zum Zwecke eines Geschäftsabschlusses angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von ConKomm zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.

(3) Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich über die personenbezogenen Daten, die von ConKomm über ihn gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(4) Für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie der Kontaktmöglichkeiten zum Datenschutzbeauftragten wird auf die Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung] verwiesen.

§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Soweit gesetzlich zulässig ist Mannheim Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag. Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht

(3) Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt und bleiben, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Teil:  Besondere Bedingungen für den Werbemarkt (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die besonderen Bedingungen für den Werbemarkt gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Leistung von ConKomm besteht im Betrieb der Online-Plattform leichtbauwelt.de.

(2) „Werbung“ im Sinne dieser Bestimmung sind alle Werbemittel von ConKomm, unabhängig davon, ob es sich um (Online-)Anzeigen, Content-Elemente und sonstige digitale oder auch körperliche Formate handelt, die zur Veröffentlichung geeignet sind.

(3) Durch Werbung auf dem Online-Marktplatz „Firmenland“ können potenziell interessierte Kunden unmittelbar auf Waren und Dienstleistungen von Inserenten aufmerksam gemacht werden.

§ 2 Vertragsschluss und Preise

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sofern der Kunde eine schriftliche oder in Textform (E-Mail) abgefasste Auftrags-, Bestellbestätigung / Rechnung erhält.

(3) ConKomm behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Werbung – auch Teile hiervon – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Insbesondere wenn diese pornographische, jugendgefährdende, rassistische oder diskriminierende Inhalte aufweisen oder diese für ConKomm aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu bearbeiten oder für die Veröffentlichung unzumutbar sind.

(4) Unzumutbar ist die Veröffentlichung von Werbung insbesondere dann, wenn diese technisch und/oder das Qualifying erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet ist, ConKomm in einem negativen Licht darzustellen beziehungsweise das Vertrauen Dritter in uns in erheblicher Weise zu beeinträchtigen.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die aktuellen Preislisten. Die in den Preislisten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer.

(6) Im Rahmen des Jobportals „leichtbauwelt.de/jobs“ sind des Weiteren unseriöse Angebote, hier insbesondere Veröffentlichungen von sogenannten „Job opportunities“, „Multi-Level-Marketing“, „Strukturvertriebs“-Veröffentlichungen oder solche von Stellenangeboten, die mit kostenpflichtigen Telefonnummern oder Faxabruf versehen sind, unzulässig. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde stellt ConKomm von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen frei und verpflichtet sich, ConKomm in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden inklusive der Kosten der Forderungsabwehr zu ersetzen.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde hat für die rechtzeitige Lieferung der vollständigen, unbeschädigten und geeigneten Werbemittel in Form von Daten und der notwendigen Inhalte und Unterlagen Sorge zu tragen. Hierzu stellt ConKomm dem Kunden bei Auftragserteilung die nötigen Spezifikationen und terminlichen Bestimmungen der jeweils gebuchten Werbeformate zur Verfügung.

(2) Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Termine durch den Kunden behalten wir uns vor, den Auftrag abzubrechen oder neu zu terminieren und nachträglich zu veröffentlichen.

(3) Aufträge können nur rechtzeitig, für Printwerbung, Beilagen und Beihefter spätestens zum Anzeigenschlusstermin, für Digitalwerbung bis eine Wochen vor der geplanten Veröffentlichung und schriftlich, per Telefax oder E-Mail storniert werden. Sofern ConKomm die Kündigung form- und fristgerecht zugeht, entfällt der Anspruch von ConKomm auf die insoweit vereinbarte Vergütung. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ConKomm kann jedoch die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Geht ConKomm die Kündigung nicht form- oder fristgerecht zu, so hat ConKomm Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, jedoch unter Anrechnung der tatsächlich ersparten Aufwendungen.

(4) Die Kosten für die zur Veröffentlichung der Werbung notwendigen Korrekturen durch Nichteinhaltung der Vorgaben gehen zu Lasten des Kunden.

(5) Der Kunde hat die gegebenenfalls zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Übermittlung der Freigabe der Werbemittel durch den Kunden auf ihn über.

(6) Der Kunde bucht während der Laufzeit des Vertrages auf „Firmenland“ eine Platzierung unter vorgegebenen Rubriken. Wünscht der Kunde eine andere Platzierung oder eine neue textliche Gestaltung oder eine Platzierung unter einer anderen Rubrik, kann er dies über seinen Account selbstständig im Rahmen der vorgegebenen Auswahlparameter vornehmen. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Laufzeit des vorherigen überschritten wird.

(7) Die unter § 3 dargestellten Mitwirkungspflichten des Kunden stellen echte Hauptleistungspflichten des Kunden dar. Kommt der Kunde mit einer Mitwirkungspflicht in Verzug, wird ConKomm von der Veröffentlichungspflicht frei. Eine Nachleistungspflicht von ConKomm besteht nicht. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ConKomm Aufwendungen erspart hat, die anzurechnen sind.

§ 4 Gewährleistung / Haftungsbeschränkung

(1) Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Reproduktion der Werbung, sofern dies durch uns verschuldet wurde, nach unserer Wahl Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde.

(2) Für Schäden, die vorsätzlich durch ConKomm herbeigeführt wurden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haften wir unbeschränkt.

(3) Außer in den unter §4 (2) genannten Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fehler aus fernmündlichen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie aus Übersetzungen.

(4) Zeitweilige Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Onlineplattform berechtigen nicht zur Vertragskündigung, es sei denn, sie sind grob fahrlässig oder vorsätzlich durch uns verursacht worden.

(5) Ein Fehler in der Darstellung der Werbung  liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access- Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall der Server eintritt, der nicht länger als 48 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen Vereinbarung andauert.

(6) Der Kunde hat die veröffentlichte Werbung unverzüglich nach Übersendung des Belegs oder Beleglinks zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Versand des Belegs, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Werbung als mangelfrei genehmigt.

(7) Nach Ablauf der vertraglichen Vereinbarung wird der Eintrag im Firmenland auf einen Grundeintrag zurückgesetzt. Sponsored Content sowie Bilddaten bleiben über die Webseite verfügbar, es sein denn der Kunde verlangt die Löschung. Sollte die Werbung auf die Homepage des Kunden oder anderweitig verlinkt sein, so können die eingebetteten Links drei Monate nach Ablauf der Vereinbarung durch uns entfernt werden. Ein Anspruch gegen uns kann daraus nicht hergeleitet werden.

(8) Die Webseiten enthalten gegebenenfalls Links zu anderen Webseiten. ConKomm trägt keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Webseiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Webseite, auf welche verwiesen wurde. Der Kunde stellt ConKomm von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen frei und verpflichtet sich, ConKomm in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden inklusive der Kosten der Forderungsabwehr zu ersetzen.

§ 5 Rechteeinräumung

(1) Der Kunde räumt ConKomm für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten der Anzeige ein.

(2) Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Anzeige, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.

(3) Über die Vertragslaufzeit hinaus verbleiben die Werbeformen Sponsored Content, die Auflistung auf der Partnerseite sowie der Grundeintrag im Firmenland auf der Webseite. Der Kunde räumt uns die dafür notwendigen Nutzungsrechte an Bild und Text ein.

(4) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.

(5) Der Kunde stellt ConKomm von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Absatz (3) frei und verpflichtet sich, ConKomm in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden inklusive der Kosten der Forderungsabwehr zu ersetzen.

§ 6 Kündigung / Änderung der Leistungen

(1) Bei etwaigen Änderungen einzelner Leistungen werden beide Seiten bestrebt sein, sich über gegebenenfalls erforderliche gleichwertige Alternativen zu verständigen.

(2) Zusätzliche, das Sponsoring erweiternde Leistungen können jederzeit kostenpflichtig ergänzt werden.

(3) Nicht abgerufene Leistungen werden nicht rückwirkend erstattet, können aber innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Sponsoringvertrags noch abgerufen werden. Eine Kündigung der Sponsoringvereinbarung ist – sofern nichts anderes auf der Rechnung vereinbart ist – bis 6 Monate vor Ablauf möglich. Bei rechtzeitiger Kündigung in Textform (E-Mail) oder Schriftform erstatten wir die noch nicht erbrachten Leistungen anteilig.

(4) Der Laufzeitvertrag eines Eintrags im „Firmenland“ beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf des Buchungszeitraums gekündigt wird. Bei einem Upgrade beginnt die 12-Monats-Frist mit der erneuten Rechnungsstellung. Verbleibende Monate können auf das Upgrade angerechnet werden. Gutgeschrieben werden dabei noch nicht angebrochene Monate.

§ 6 Archivierung

(1) ConKomm ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten.

(2) Alle Vorlagen, Datenträger und sonstige Unterlagen werden höchstens bis zu drei Monaten nach Auftragserfüllung und Beendigung der Zusammenarbeit aufbewahrt.

Teil 3: Besondere Bedingungen zur Nutzung von Leichtbauwelt.de (inklusive Firmenland)

§1 Gegenstand

(1) Das Angebot umfasst derzeit die Webseite und Newsletter. Neben der rein informatorischen Nutzung der Plattform leichtbauwelt.de ist es Nutzern deshalb möglich, sich für den Bezug eines oder mehrerer Newsletter zu registrieren und ein entsprechendes Profil anzulegen. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der Plattform.

(2) ConKomm behält sich vor, das Leistungsangebot zu erweitern bzw. zu reduzieren. Außerdem behalten wir uns vor, registrierte Nutzer per Mail auf Produktupdates oder neue Angebote von ConKomm aufmerksam zu machen.

§2 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Betreiber ist alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der Leichtbauwelt-Website sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte, sofern keine anderweitige Individualvereinbarung besteht.

(2) Die Nutzung sämtlicher Webanwendungen und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen AGB genannten Zwecken zulässig.

§3 Fremde Inhalte

(1) Dem Nutzer ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber – oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Der Betreiber der Plattform macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Urheberrechte, Marken, Patente oder andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) Der Betreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zu Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird ConKomm von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen ConKomm wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstöße aufgrund der vom Nutzer eingestellten Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat.

§4 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Login-Daten.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine an ConKomm und dessen Nutzer übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanern behaftet sind.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich ferner, kein diffamierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material oder solche Informationen zu verbreiten sowie andere Personen nicht zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, ConKomm alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus ConKomm von allen Ansprüchen Dritter, freizustellen, die Dritte aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen ConKomm geltend machen, sofern der Nutzer dies zu vertreten hat.

§5 Kündigungsrecht

1) Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Nutzungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung hat in Textform (E-Mail) oder schriftlich zu erfolgen.

(2) Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Leistungen ohne Angaben von Gründen ganz oder teilweise einzustellen und/oder den Vertrag zu kündigen.

§6 Datenschutz

(1) Die Server der ConKomm sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Es kann daher keine Gewährleistung für die Vertraulichkeit von im Rahmen der Nutzung von leichtbauwelt.de übermittelten Daten übernommen werden.

(2) ConKomm ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass ConKomm die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben zu Nutzerdaten, Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet sowie die vom Nutzer im Profil eingepflegten Daten im geschlossenen Bereich der Plattform für andere registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.

(3) Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers soweit kein anderweitiger gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist. Der Nutzer ist berechtigt, seine gem. Abs. 2 erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.

(4) Mit der Registrierung übernimmt der Nutzer gegenüber Conkomm und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten wurden. Insbesondere hat der Nutzer selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern auf der Plattform bereitgestellt werden.